Schutzzweck sollte aus Sicht des BUND insbesondere der Schutz, Erhalt und die Weiterentwicklung bzw. Verbesserung dieser Lebensräume sein. Insbesondere der wertvolle Lebensraum für Brut- und Gastvögel, für die teilweise eine nationale Bedeutung erreicht wird, sollte hier geschützt werden. Weitere Schutzziele sind der Erhalt wertvoller Stillgewässer mit Ried, Röhricht- und Gehölzsäumen, insbesondere als Brut- und Rastgebiet für Wasservögel, als mesotrophe Stillgewässer (der Nährstoffgehalt ist dort höher und Licht kann noch in tiefere Wasserschichten eindringen) und als Lebensraum des nach der Flora-Fauna-Habitat-(FFH) Richtlinie streng geschützten Froschkrauts.
Weiterer Schutzzweck ist die Sicherung, der Erhalt und die Entwicklung des Grabensystems mit den „FFH-Arten“ Steinbeißer, Bitterling und Schlammpeitzger. Ebenso sind die Sicherung, der Erhalt und die Entwicklung standorttypischer naturnaher Waldgesellschaften – wie Buchen- Eichenmischwälder und Feuchtwälder wie Bruchwälder, Traubenkirschen-Eschenwälder – als Lebensraum für waldspezifische Lebensgemeinschaften, insbesondere als wertvoller Lebensraum für Fledermäuse ein weiterer Schutzzweck.
Auf der Karte ist die genaue Abgrenzung zwischen im Westen dem Gewerbegebiet am Osthafen und der Stadtgrenze zur Gemeinde Hude im Osten, im Norden durch die Hunte und im Süden durch die Holler Landstraße zu erkennen.
Den Antrag des BUND unterstützen auch u.a. der Nabu Oldenburg Land und der Naturschutzbeauftragte der Stadt Oldenburg sowie die beratenden Mitglieder der Umweltverbände im ASUK (Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima. Der vollständige Antrag kann hier (Link) heruntergeladen werden.