BUND beantragt Unterschutzstellung der Klostermark und des Blankenburger Holzes als Naturschutzgebiet

23. September 2026 | Landwirtschaft, Lebensräume, Naturschutz, Wälder

Das heutige Landschaftsschutzgebiet „Blankenburger Holz und Klostermark“ (OL-S-53 I) östlich des Osthafens ist westlich der Autobahn A 29 durch Waldflächen gekennzeichnet (Blankenburger Holz und Stadtwald), östlich der Autobahn überwiegt tiefliegendes und weitgehend baumfreies Marschgrünländ auf Moorböden. Es ist ein Standort seltener und gefährdeter Gefäßpflanzen, Wiesen-, Sumpf- und Wasserpflanzengesellschaften und Lebensraum für schutzbedürftige, feuchtigkeitsabhängige Tierarten.

ein Kartenausschnitt der StadtOldenburg mit dem Geltungsbereich des beantragten NSG Klostermark: Westlich begrenzt durch das Gewerbegebiet Osthaften, im Norden durch die Hunte, im Süden durch die Holler landstraße und im Westen von der Stadtgrenze zur Nachbargemeinde Hude Die Karte zeigt den vorgeschlagenen Geltungsbereich des beantragten NSG: Westlich begrenzt durch das Gewerbegebiet Osthafen, im Norden durch die Hunte, im Süden durch die Holler Landstraße und im Westen von der Stadtgrenze zur Nachbargemeinde Hude

Der BUND hat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Oldenburg einen Antrag auf Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet gestellt. Der strengere Schutzstatus als Naturschutzgebiet wird für erforderlich gehalten, da durch die Schutzgebietsverordnung ein effektiverer Schutz insbesondere von Flora und Fauna gewährleistet wird. So sind z.B. Windkraftanlagen in Naturschutzgebieten verboten, während sie in Landschaftsschutzgebiet rechtlich zwischenzeitlich als zulässig erklärt wurden.

Schutzzweck sollte aus Sicht des BUND insbesondere der Schutz, Erhalt und die Weiterentwicklung bzw. Verbesserung der o.g.  Lebensräume sein. Insbesondere der wertvolle Lebensraum für Brut, Rast- und Gastvögel, für die teilweise eine nationale Bedeutung erreicht wird, sollte hier geschützt werden. Ebenso gilt es, wertvolle Stillgewässer mit Ried, Röhricht- und Gehölzsäumen zu erhalten, insbesondere als Brut- und Rastgebiet für Wasservögel, als mesotrophe Stillgewässer (nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche, basenarme Stillgewässer mit guter Sichttiefe) und als Lebensraum der nach der Flora-Fauna-Habitat-(FFH) Richtlinie streng geschützten Gefäßpflanzenart Froschkraut.

Weiterer Schutzzweck ist die Sicherung, der Erhalt und die Entwicklung des Grabensystems mit den „FFH-Fischarten“ Steinbeißer, Bitterling und Schlammpeitzger. Darüber hinaus sind die Sicherung, der Erhalt und die Entwicklung standorttypischer naturnaher Waldgesellschaften – wie Buchen-Eichenmisch-wälder und Feuchtwälder wie Bruchwälder, Traubenkirschen-Eschenwälder – als Lebensraum für waldspezifische Lebensgemeinschaften, insbesondere als wertvoller Lebensraum für Fledermäuse weitere Schutzzwecke.

Auf der Karte ist die genaue Abgrenzung zwischen im Westen dem Gewerbegebiet am Osthafen und der Stadtgrenze zur Gemeinde Hude im Osten, im Norden durch die Hunte und im Süden durch die Holler Landstraße zu erkennen. 

Den Antrag des BUND unterstützen auch u.a. der Nabu Oldenburger Land und der Naturschutzbeauftragte der Stadt Oldenburg sowie die beratenden Mitglieder der Umweltverbände im ASUK (Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima). Der vollständige Antrag kann hier heruntergeladen werden. 

Der BUND beabsichtigt, eine Broschüre für das geplante Schutzgebiet zu erstellen. 

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