BUND beantragt Unterschutzstellung der Klostermark und des Blankenburger Holzes als Naturschutzgebiet
23. September 2026 | Landwirtschaft, Lebensräume, Naturschutz, Wälder
Die Karte zeigt den vorgeschlagenen Geltungsbereich des beantragten NSG: Westlich begrenzt durch das Gewerbegebiet Osthafen, im Norden durch die Hunte, im Süden durch die Holler Landstraße und im Westen von der Stadtgrenze zur Nachbargemeinde Hude
Das heutige Landschaftsschutzgebiet „Blankenburger Holz und Klostermark“ (OL-S-53 I) östlich des Osthafens ist westlich der Autobahn A 29 durch Waldflächen gekennzeichnet (Blankenburger Holz und Stadtwald), östlich der Autobahn überwiegt tiefliegendes und weitgehend baumfreies Marschgrünländ auf...