Europäische FFH- und Vogelschutzgebiete in Oldenburg
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Die Bezeichnung „Natura 2000“ bezieht sich auf bestimmte Gebiete in Europa, die aufgrund des Vorkommens bestimmter Arten oder Lebensräume gemeldet wurden und von gemeinschaftlichem Interesse sind. Das Netz „Natura 2000“ umfasst sämtliche dieser nach FFH- (FAUNA – FLORA – HABITAT) und Vogelschutzrichtlinie gemeldeten schutzwürdigen Gebiete. Sein Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume
In der Stadt Oldenburg liegt ein Teil eines solchen (gemeldeten) europäischen Vogelschutzgebietes (VSG), das Vogelschutzgebiet „Hunteniederung“.
Als FFH-Gebiet liegt das 12 ha große (FFH-Gebiet: „Everstenmoor“ in Oldenburg. Weiterhin finden wir Teile der FFH-Gebiete „Mittlere und Untere Hunte“ (mit dem Barneführer Holz und dem Schreensmoor) und „Haaren und Wold bei Wechloy“ als Flächen innerhalb der Stadt Oldenburg.
Neben der Ausweisung als Europäische Schutzgebiete müssen die auf EU-Ebene gemeldeten NATURA 2000-Gebiete in nationales Recht verankert werden. Dies geschieht in Deutschland durch die Ausweisung als Naturschutz- und teilweise auch als Landschaftsschutzgebiete.
Das 117,5 ha große FFH-Gebiet „Everstenmoor“ wurde am 26.05.2018 als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Sämtliche wichtigen rechtlichen Informationen zu diesem Gebiet finden wir in der Naturschutzgebietsverordnung. Wie alle Verordnungen der Naturschutzgebiete in Niedersachsen ist sie auf den Webseiten des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und (NLWKN) zu finden https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutzgebiete/naturschutzgebiet-everstenmoor-40542.html.
Zuständig für die Oldenburger NATURA 2000-Gebiete ist der Fachdienst Naturschutz und technischer Umweltschutz der Stadt Oldenburg, in seiner Funktion als Untere Naturschutzbehörde (UNB).
In einer solchen Schutzgebietsverordnung wird neben dem Schutzzweck, den Verboten und Freistellungen und weiteren Regelungen, auf die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von bestimmten Lebewesen und deren Lebensräumen Bezug genommen. Diese zu schützenden Tier -und Pflanzenarten, sind im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführt. Dazu zählen, z.B. in der NSG-Verordnung „Haarenniederung“ als Tierart der Steinbeißer. Als sogenannter Lebensraumtypen (LRT) werden die „Feuchten Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe“ benannt.
Insgesamt sind im Anhang I der FFH-Richtlinie 231 Lebensraumtypen aufgelistet. Davon kommen 93 Lebensraumtypen auch in Deutschland vor. Für diese Lebensraumtypen und die sogenannten „Anhang-II-Arten“ sind nach der FFH-Richtlinie die sog. „NATURA 2000 Gebiete“ als besondere Schutzgebiete überhaupt erst zu melden und auszuweisen.
In der FFH-Richtlinie wird außerdem nach prioritären und nicht prioritären (den übrigen) Arten und Lebensraumtypen unterschieden. Die Einstufung als prioritärer Lebensraumtyp hat besonders strenge Schutzvorschriften im Falle von Eingriffen zur Folge (vgl. Art. 6 FFH-Richtlinie: FFH-Verträglichkeitsprüfung).
Die prioritären Lebensraumtypen werden wie z.B. im Eversten Moor, die Moorwälder zusätzlich zu ihrem Namen und ihrer Nummer mit einem * gekennzeichnet: LRT 91D0*Moorwälder.
Die übrigen Lebensraumtypen im Eversten Moor sind der LRT 7120 (Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore) und der LRT 7150 (Torfmoorschlenken mit Schnabelried-Gesellschaften).
Die zentrale Rolle bei der Umsetzung dieser Europäischen Richtlinie spielen die Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen. Zurzeit werden im Eversten Moor zu diesem Zweck Wiedervernässungsmaßnahmen durch die Niedersächsischen Landesforsten umgesetzt.
Auf den noch betretbaren Wegen des Eversten Moores bietet unsere Oldenburger BUND-Arbeitsgruppe „Moorschutz ist Klimaschutz“ von Zeit zu Zeit und auch auf Anfrage Exkursionen an.
In dem 1.080 ha großen Vogelschutzgebiet „Hunteniederung“ bewirtschaftet der BUND Naturschutzhof Wendbüdel selbst zahlreiche im Eigentum des BUND befindliche Grünlandflächen mit moderner Technik. Damit diese Wiesen auch dem europäischen Vogelschutz erfolgreich dienen können, ist das Freihalten der Flächen durch regelmäßiges Mähen notwendig. Wir sprechen hier von einem Kulturlandschaftsschutz. Die Auflagen für eine solch anspruchsvolle Bewirtschaftung in den Feuchtwiesen des Polders sind mannigfaltig und werden in der Naturschutzgebietsverordnung festgeschrieben.
Die Stadt Oldenburg und der Landkreis Wesermarsch haben die Verordnung vom 20.03.1991 zum Naturschutzgebiet "Bornhorster Huntewiesen" überarbeitet. Die neue Schutzgebietsverordnung umfasst 13 Seiten u.a. mit Rechtsbezügen, Verboten und Freistellungen. Als landwirtschaftliche Bewirtschaftungsauflage wird z.B. ein frühestmöglicher Mahdtermin vorgegeben. Dennoch wird eine Flexibilität in Abhängigkeit vom Brutgeschehen mit vorheriger Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörden ermöglicht.
Naturschutzgebietsverordnungen werden durch Karten ergänzt, in denen ggf. jeweils die Geltungsbereiche der NATURA 2000-Gebiete durch Schraffuren gekennzeichnet sind. In den NSG-Verordnungen sind darüber hinaus für wertbestimmende Brutvögel, Nahrungsgäste, und Gastvögel Erhaltungsziele formuliert. Sind diese sehr umfangreich werden sie in einem Anhang zu finden sein. Die rechtliche Komplexität einer Verordnung mit Berücksichtigung von NATURA 2000-Gebieten wird uns durch die notwendige 40-seitge Begründung für die NSG-Verordnung "Bornhorster Huntewiesen" deutlich vor Augen geführt.
Zur Neuausweisung des Naturschutzgebietes „Bornhorster Huntewiesen“ hat der BUND- Regionalverband-Oldenburg-Süd im Rahmen des Verbandsbeteiligungsverfahrens eine Stellungnahme abgegeben.
Zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung der Bornhorster Hunterwiesen und des Moorhauser Polders durch den BUND lest gerne weitere Artikel zum Hof Wendbüdel auf dieser Homepage.
Fotos der Bornhorster Huntewiesen sind unter folgendem Link zu finden: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/eu-vogelschutzgebiete/eu-vogelschutzgebiet-v11-hunteniederung-132556.html
Abschließend sei festgehalten: mit FFH- und Vogelschutzrichtlinie wird das Ziel verfolgt, ein kohärentes (zusammenhängendes) europäisches ökologisches Netz - Natura 2000 - zu schaffen, um die biologische Vielfalt in der Europäischen Union (EU) zu bewahren.
Weitere Informationen zum Thema Natura 2000 sind unter folgendem Link zu finden: