Blick von der Brücke über die Südbäke beim Milanweg auf das geplante Baugebiet.
„Einfamilienhausgebiete benötigen sehr viel mehr Fläche und schaffen wenig Wohnraum. Sie sind auch unter energetischen Aspekten die ungünstigste Bauform,“ so Dr. Hilmar Westholm, Sprecher der BUND-Stadtgruppe Oldenburg. Stattdessen könne durch die Nutzung bereits vorhandener Bausubstanz und bereits erschlossener Bereiche und verdichtete Bauformen (Reihenhäuser oder Mehrfamilienhäuser) der Druck auf die Außenbereiche entscheidend verringert werden, so der BUND.
Der Verlust an Freiflächen wird auch nicht durch Schaffung neuer Freiflächen z.B. durch Entsiegelungsmaßnahmen ausgeglichen. Der BUND verweist auf die seit 2024 geltende EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO), wonach die Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2030 sicherstellen müssen, dass in städtischen Ökosystemgebieten kein Nettoverlust städtischer Grünflächen und städtischer Baumüberschirmung gegenüber 2024 zu verzeichnen ist. Weder in der Begründung noch im Umweltbericht zum Bebauungsplan werden Aussagen getroffen, wie dieser Nettoverlust an Grünfläche nach der WVO ausgeglichen werden soll.
Als Kompensation soll im angrenzenden Landschaftsschutzgebiet Weißenmoor/Südbäkeniederung u.a ein naturnah gestaltetes Regenrückhaltebecken angelegt werden sowie eine extensive Pflege der Gehölz- und Wiesenflächen erfolgen. Die Neuanlage eines Regenrückhaltebeckens als Kompensationsmaßname wird seitens des BUND sehr kritisch gesehen. Ein naturnah gestaltetes Regenrückhaltebecken kann zwar neuen Lebensraum für entsprechende Tier- und Pflanzenarten schaffen, es handelt sich jedoch immer um ein technisches Bauwerk, das entsprechenden Unterhaltungsmaßnahmen wie z. B. einer regelmäßigen Entschlammung, Böschungsmahd usw. unterliegt. Diese Unterhaltungsmaßnahmen sind zwingend auf die Belange des Natur- und Artenschutzes abzustimmen, so der BUND weiter.
Insgesamt müssen 51 Ersatzbäume für den Verlust diverser Bäume gepflanzt werden, davon 35 Bäume auf öffentlicher Fläche. Die übrigen 16 Bäume sollen in den randlich festgesetzten privaten Pflanzgeboten gepflanzt werden. Diese Umsetzung ist nicht ausreichend und rechtssicher geregelt. Der BUND hält das für in der Praxis nicht umsetzbar und kontrollierbar: „Bei Pflanzungen auf privater Fläche besteht ein sehr großer, kaum zu leistender Kontrollaufwand durch die untere Naturschutzbehörde, ob die Pflanzung überhaupt erfolgt ist und die Bäume auch dauerhaft erhalten und nicht ständig zurückgeschnitten werden,“ so der BUND-Sprecher weiter.
Bezeichnend für die angespannte naturräumliche Situation in der Stadt Oldenburg ist es zudem, dass ein Kompensationsdefizit von 5.480 Werteinheiten im geplanten Baugebiet außerhalb des Oldenburger Stadtgebietes in Großenkneten im Landkreis Oldenburg umgesetzt werden soll. Zerstört wird der Naturraum im Stadtgebiet, mögliche Wohlstandswirkungen durch Ersatzmaßnahmen kommen aber den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt nicht zugute.