BUND Oldenburg gegen Vorranggebiet Windenergie im Ipweger Moor

28. Januar 2026 | Energiewende, Klimawandel, Lebensräume, Moore

Die Stadtgruppe Oldenburg des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) lehnt die Schaffung eines Vorranggebietes und in weiten Teilen auch gleichzeitig Beschleunigungsgebietes Windenergie im Ipweger Moor ab, wie sie im Entwurf des Sachlichen Teilprogramms Windenergie für den Landkreis Ammerland vorgesehen ist. „Die Nutzung der Windenergie ist unverzichtbar, darf aber nicht auf Kosten der Natur gehen,“ so Dr. Hilmar Westholm vom BUND.

Der Plan würde erhebliche Eingriffe in schützenswerte Gebiete ermöglichen, die eine nationale Bedeutung für Brutvögel sowie Rast- und Gastvögel haben. Hinzu komme, dass dies auf Hoch- und Niedermoorböden mit Torfmächtigkeiten von mehr als 80cm geschehen soll, die besser vernässt werden sollten, um den Kohlenstoff im Torf langfristig zu binden. Große Teile des Vorranggebietes Ipweger Moor sind nach der Potenzialstudie „Moorböden in Niedersachsen“ noch im großen Zusammenhang gut zur Wiedervernässung geeignet. Moorböden sind essenzielle CO₂-Speicher, und ihr Schutz ist entscheidend für den Klimaschutz. 

Das geplante Vorranggebiet Windenergie Ipweger Moor grenzt unmittelbar an den nordöstlichen Teil von Oldenburg. Die Fläche des dortigen Moorplacken ist im Landschaftsrahmenplan der Stadt Oldenburg als naturschutzwürdig dargestellt. Unmittelbar angrenzend gibt es zudem einen Brutplatz eines Wespenbussards, eine gegenüber Windkraftanlagen relevante kollisionsgefährdete Vogelart. Zugleich befindet sich im südlichen Teil des Vorranggebietes an der Grenze zur Stadt Oldenburg eine großflächige, dem Wiesenvogelschutz dienende Kompensationsfläche für die vier auf Oldenburger Gebiet stehenden Windkraftanlagen. Hierfür wurde auf Ammerländer Gebiet eine Blänke angelegt, ein flach überstauter Bereich mit sehr hoher Bedeutung für Gastvögel. Nach aktuellen Kartierungen handelt es sich außerdem um ein Brutgebiet für den Rotschenkel, einer gegenüber Windenergieanlagen störungsempfindlichen Art. „Durch die Vorrangfläche auf Ammerländer und die geplante Sonderbaufläche Windenergie auf Oldenburger Seite würde diese Fläche vollständig eingekreist und isoliert. Dadurch wird das Entwicklungsziel ad absurdum geführt,“ so Westholm weiter.

Weitere Vogelbrutgebiete mit nationaler Bedeutung befinden sich weiter südlich innerhalb der Stadt Oldenburg, sowohl östlich des Großen Bornhorster Sees als auch etwas weiter südlich das Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebiet Bornhorster Huntewiesen. Hier brüten die hochgradig bedrohten Arten Brachvogel, Kiebitz und Bekassine. Naheliegend, dass sie zwischen ihren Brutgebieten in der Hunteniederung und im Norden bis zum Geestrand bei Rastede hin- und herfliegen.

Die geplanten Windenergiestandorte auf Stadt-Oldenburger, Ammerländer (Rastede) und Land-Oldenburger (Hude) Gebiet können unabsehbare negative Folgen für die betroffenen Populationen insbesondere der Brut- sowie der Rast- und Gastvögel nach sich ziehen. Diese kumulativen Wirkungen der Planungen drei verschiedener Gebietskörperschaften werden bei der Bewertung der Umweltauswirkungen nicht ausreichend berücksichtigt und können zu massiven Einschränkungen der bisherigen Flugbewegungen der Vögel führen, denn sie sind auf einen funktionalen Gesamtbiotop angewiesen. Solche Beeinträchtigungen gelten nach aktueller europarechtlicher und fachlicher Bewertung als nicht zulässig – insbesondere dann nicht, wenn Alternativstandorte verfügbar bzw. die Flächenziele bereits erreicht sind.

Die vollständige Stellungnahme ist hier zugänglich.

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