BUND zur Floating-PV-Anlage auf dem Flötenteich: Zu viele offene Fragen

15. Januar 2025

Die Stadtgruppe Oldenburg des BUND spricht sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt gegen den Bau einer Floating-PV-Anlage auf dem Flötenteich aus.

Die Stadtgruppe Oldenburg begrüßt ausdrücklich, dass die Stadt Oldenburg das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 anstrebt und deshalb das erweiterte Ganzjahresschwimmbad am Flötenteich bilanziell möglichst klimaneutral betreiben möchte und dabei erstmals auch auf Oldenburger Stadtgebiet Bodenuntersuchungen zur Nutzung der "mitteltiefen" Geothermie einleitet, um in der Folge für den Betrieb des Schwimmbades sowie der angrenzenden Schule Wärmeenergie aus dem Erdinneren zu nutzen.

"Allerdings sprechen wir uns wegen bislang eher unvollständig vorliegender bzw. veröffentlichter Unterlagen nach derzeitigem Planungsstand gegen den Bau einer Floating-PV-Anlage auf dem Flötenteich aus und halten den Bebauungsplan beim gegenwärtigen Planungsstand nicht für genehmigungsfähig," so Dr. Hilmar Westholm, stellvertretender Vorsitzender des BUND-Regionalverbandes Oldenburg-Süd:

Die naturschutzfachliche Genehmigungsfähigkeit der Floating-PV-Anlage ist im Vorfeld zu prüfen. Zur Ermittlung der naturschutzfachlichen Auswirkungen ist der Bestand (Arten, Lebensräume, Landschaftsbild, Gewässerökologie und Hydrologie) auf Grundlage des Untersuchungskonzeptes des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zu ermitteln. Hier ist insbesondere die hohe Wertigkeit des Gebietes als Fledermauslebensraum zu berücksichtigen, wie es der Landschaftsrahmenplan der Stadt hervorhebt.

Sollte die Genehmigungsfähigkeit nachgewiesen werden, sind die naturschutzfachlichen und hydrologischen Auswirkungen aus Sicht des BUND durch ein verpflichtendes Monitoring wissenschaftlich zu begleiten (vor Bau der Anlage und bis 3 Jahre nach Errichtung), da man bei diesem Thema Neuland betritt und Erfahrungen sammeln muss. Hierfür könnten die hiesige Universität oder die Jade-Hochschule angefragt werden oder z.B. das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) in Berlin.

Eine unabhängig von dem Eingriff sinnvolle ökologische Sanierung des Flötenteichs wird durch die Baumaßnahmen unmöglich bzw. sehr erschwert.

Das Ziel einer weitgehenden Energieautarkie (90%) kann aus unserer Sicht nicht erreicht werden, hierfür fehlen die für eine Nachvollziehbarkeit erforderlichen Energiebedarfsberechnungen.

Zudem, so Westholm, "führt der bauliche Eingriff der Floating-PV-Anlage zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und kann deshalb nur erfolgen, weil parallel zum Bebauungsplan-Verfahren die geplante vollständige Aufhebung des Landschaftsschutzes vorgesehen ist und eingeleitet wurde."

Der BUND hat im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren eine umfangreiche Stellungnahme beim Stadtplanungsamt eingereicht, die wir Interessierten gerne zur Verfügung stellen.

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