„Die unmittelbare Nähe eines durch EU-Recht geschützten Vogelzugkorridors mit nationaler Bedeutung für Brutvögel und Rast- und Gastvögel sowie Hoch- und Niedermoorböden mit tiefgründigen Torfschichten sprechen aus Naturschutz- und Klimaschutzgründen gegen einen solchen Standort“, so Dr. Hilmar Westholm, Sprecher der Stadtgruppe Oldenburg. Bei solch wertvollen Flächen zeige sich, dass die durch die Ampelregierung im Bundesnaturschutzgesetz ermöglichte generelle Öffnung des Baus von Windenergieanlagen auch in Landschaftsschutzgebieten auf Kosten des gleichzeitig angestrebten Ziels der Verbesserung der Biodiversität erfolge. „Wir bedauern, dass die Stadtverwaltung es nicht geschafft hat, auf die Landesregierung entsprechend einzuwirken. Der Naturschutz scheint geringer gewichtet worden zu sein,“ so der Umweltverband.
Um aus diesem Dilemma herauszukommen, schlägt der BUND in seiner umfangreichen Stellungnahme zum Entwurf eines Teilflächennutzungsplanes Windenergie für die Stadt Oldenburg vor, zunächst nur die niedrigeren Flächenziele bis 2027 für mögliche Windenergiestandorte auf Stadtgebiet zu erfüllen (69 ha) und parallel über das Land darauf zu drängen, dass auch Niedersachsen die Möglichkeit der Kooperation von Gebietskörperschaften im Landesrecht nachbessert. Dann könnten sich Kommunen mit defizitären Windenergie-Vorrangflächen und solche mit einem Überangebot zusammenschließen mit dem Ziel einer verträglichen Flächenausweisung. „Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz machen dies in ihren Landesklimaschutzgesetzen vor – warum sollte Niedersachsen daraus nicht lernen können?“ so Westholm weiter.
BUND: Unter schlechten Varianten schlägt die Stadt die am wenigsten schlechte vor
Unter den heute gegebenen Randbedingungen hält der BUND das Vorgehen der Stadt zur Flächenauswahl für nachvollziehbar, so dass unter den schlecht geeigneten Gebieten mit dem Teilgebiet südlich der bestehenden Anlagen und nordöstlich des Kleinen Bornhorster Sees das am wenigsten schlechte mit der geringsten zusätzlichen Beeinträchtigung für die Vogelwelt ausgewählt wurde. Zudem würden durch die räumliche Nähe zum bestehenden Windpark Synergieeffekte bei der Erschließung genutzt und weniger Boden beanspucht werden können.
Zu folgenden Punkten äußert sich der BUND kritisch::
- Durch das geplante Vorranggebiet sind erhebliche Beeinträchtigungen für den Großen Bornhorster See als Schlafgewässer zu erwarten. In der Begründung werden diese Belange nicht berücksichtigt.
- Die FFH-Vorprüfung wird als fehlerhaft angesehen. Abweichend vom Prüfergebnis ist davon auszugehen, dass unter Anwendung eines notwendigen strengen Vorsorgegrundsatzes eine erhebliche Beeinträchtigung der geprüften FFH-Flächen durch das geplante Vorranggebiet für Windenergie nicht ausgeschlossen werden kann.
- Das Fledermausvorkommen muss vollumfänglich erfasst und die Auswirkungen auf diese Arten müssen bewertet werden. Es müssen konkrete Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen benannt werden.
- Ein Auskoffern des Bodens sollte außerhalb des Fundaments der Windenergieanlagen nicht zulässig sein. Das Potenzial zur Wiedervernässung teils tiefgründiger Torfschichten sollte genauer beschrieben werden, damit Möglichkeiten einer Wiedervernässung auch nach dem Bau von WEA gegeben bleiben. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass es zur Entwässerung der aus der Sonderbaufläche ausgenommenen Kompensationsflächen kommt. Hier sind hydrogeologische Gutachten und eine Beschreibung entsprechender Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen erforderlich.
- Es wird sehr kritisch gesehen, dass die Kompensation der erheblichen Eingriffe durch die WEA auf die nächste Planungsebene des BImSchG-Verfahrens gehoben wird. Es bleibt unklar, wie und wo die großen Flächenbedarfe zur Kompensation der Eingriffe (allein 24 ha für Kiebitz und Gänse) gedeckt werden sollen. Das Entwicklungsziel für die Kompensationsfläche der bestehenden WEA an der nordöstlichen Stadtgrenze auf dem Gebiet der Gemeinde Rastede ist bei der Planung zu berücksichtigen.
- Der BUND fordert eine ökologische Baubegleitung sowie ein Monitoring, um regelmäßig zu überprüfen, ob die genannten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie die notwendigen Kompensationsmaßnahmen greifen. Sollten die Maßnahmen nicht ausreichend sein, sind weitere Maßnahmen zu benennen und umzusetzen.
Die vollständige Stellungnahme des BUND zum Entwurf des Teil-Flächennutzungsplans Windenergie kann hier nachgelesen werden.